Und immer schön die Steuerschlupflöcher stopfen!
"Ein Arbeitgeber kann nicht im Hinblick darauf von der Einbehaltung,
Anmeldung und Abführung von Kirchenlohnsteuer für seine Arbeitnehmer freigestellt werden, dass eine Vorfahrin des Arbeitgebers im Jahre 1664 als Hexe auf dem Scheiterhaufen verbrannt worden ist."
(FG München 21.08.89 - 13 K 2047/89)
Anmerkung: Ein Jurist kann nicht im Hinblick darauf von der Einhaltung des guten Sprachstils und der Berücksichtigung der allgemeinen Verständlichkeit seiner Urteile befreit werden, dass er sich immer mit solch einem Mist herumschlagen muss.
Anmeldung und Abführung von Kirchenlohnsteuer für seine Arbeitnehmer freigestellt werden, dass eine Vorfahrin des Arbeitgebers im Jahre 1664 als Hexe auf dem Scheiterhaufen verbrannt worden ist."
(FG München 21.08.89 - 13 K 2047/89)
Anmerkung: Ein Jurist kann nicht im Hinblick darauf von der Einhaltung des guten Sprachstils und der Berücksichtigung der allgemeinen Verständlichkeit seiner Urteile befreit werden, dass er sich immer mit solch einem Mist herumschlagen muss.
modernist - 3. Dez, 18:21
Trackback URL:
https://peneun.twoday.net/stories/4503663/modTrackback